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Öffentlicher Angebotsvertrag
Dieses öffentliche Angebot für wohltätige Spenden (im Folgenden: das Angebot) richtet sich an einen unbestimmten Kreis von Personen (im Folgenden: der „Gönner“), die Besucher der offiziellen Website des Vereins „International Bureau of Legal Assistance“ (im Folgenden: „Verein“) sind. ) im Internet unter dem Link https://www.iblegalassistance.com/ (im Folgenden als „Website“ bezeichnet) und möchten eine wohltätige Spende im Sinne dieses öffentlichen Angebots (im Folgenden als Spendenvereinbarung für wohltätige Zwecke bezeichnet) tätigen. , im Text des Angebots gemeinsam als „Parteien“ und jeweils einzeln als „Seite“ bezeichnet.
Der Text des Angebots ist ein offizieller Vorschlag der Vereinigung „International Bureau of Legal Assistance“ zum Abschluss einer Vereinbarung über wohltätige Spenden (im Folgenden „Vereinbarung“), deren Kern im Folgenden dargelegt wird.
1. Definitionen und Konzepte
1.1. Öffentliches Angebot – ein gültiges, auf der Website veröffentlichtes Angebot des Vereins zur Bereitstellung einer wohltätigen Spende, das an eine unbegrenzte Anzahl von Personen, einschließlich des Wohltäters, gerichtet ist.
1.2. Annahme – vollständige und bedingungslose Annahme des öffentlichen Angebots durch Ergreifen von Maßnahmen zur Durchführung einer Geldüberweisung mithilfe der auf der Website veröffentlichten Zahlungsformulare und -mittel sowie durch Überweisung von Geldern auf das Girokonto des Vereins über Bankinstitute. Der Zeitpunkt der Annahme ist das Datum, an dem die Gelder dem Bankkonto des Vereins gutgeschrieben werden.
1.3. Eine gemeinnützige Spende ist eine unentgeltliche Übertragung von Geldern durch den Stifter in das Vermögen des Vereins zur Erreichung satzungsmäßiger Ziele.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die unentgeltliche und freiwillige Übertragung von Mitteln des Stifters an den Verein durch freiwillige Spenden zur Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele und Aktivitäten des Vereins.
2.2. Der Wohltäter bestimmt den Umfang und die Höhe der Spenden für wohltätige Zwecke nach eigenem Ermessen oder im Einvernehmen der Parteien.
2.3. Die Erfüllung der Bedingungen des Angebots durch die Parteien zielt nicht darauf ab, Gewinn oder Vorteile für eine der Parteien zu erzielen.
2.4. Die Parteien bestätigen, dass die Gewinnerzielung (direkt oder indirekt) der Parteien nicht Gegenstand des Angebots ist.
2.5. Die Annahme dieses öffentlichen Angebots durch den Gönner erfolgt durch Zahlung der gemeinnützigen Spende.
3. Annahme des Angebots
3.1. Die Annahme des Angebots (Annahme der Angebotsbedingungen) bedeutet, dass der Gönner mit allen darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden ist, dass er mit der Satzung des Vereins vertraut ist, die in elektronischer Form auf der Website des Vereins veröffentlicht ist, und dass er sich voll und ganz bewusst ist und stimmt dem Vertragsgegenstand, dem Zweck und den Zielen der öffentlichen Spendensammlung sowie dem Recht des Vereins zu, die Wohltätigkeitsspende des Wohltäters in der erforderlichen Höhe für die Verwaltungskosten des Vereins zu verwenden.
3.2. Der Gönner und der Verein vereinbaren, dass der Spendenvertrag ab dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots als abgeschlossen gilt.
3.3. Die Parteien vereinbaren, dass die Nichteinhaltung der schriftlichen Form der Spendenvereinbarung durch die Parteien nicht deren Ungültigkeit bedeutet.
4. Rechte und Pflichten des Vereins
4.1. Der Verein hat das Recht:
4.1.1. Erhalten Sie Spenden für wohltätige Zwecke und verwenden Sie diese gemäß den Bedingungen des Angebots und der Spendenvereinbarung für wohltätige Zwecke.
4.1.2. Die Richtung der Verwendung der Wohltätigkeitsspende im Rahmen der satzungsmäßigen Aktivitäten des Vereins ändern.
4.1.3. Einen Teil der Spende des Gönners für die Verwaltungskosten des Vereins ohne Vereinbarung mit dem Gönner in der erforderlichen Höhe zu verwenden.
4.2. Der Verein ist verpflichtet:
4.2.1. Schaffen Sie die notwendigen Bedingungen, damit der Gönner gemäß den Bedingungen des Angebots eine wohltätige Spende tätigen kann.
4.2.2. Die erhaltenen Spenden zur Erreichung der in der Satzung des Vereins festgelegten Ziele zu verwenden.
4.2.3. Die vom Gönner erhaltenen Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne Zustimmung des Gönners an Dritte weiterzugeben, außer in den im Angebot und in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Fällen.
5. Rechte und Pflichten des Wohltäters.
5.1. Der Wohltäter hat das Recht:
5.1.1. Überweisen Sie eine freiwillige Spende auf das Konto des Vereins auf die in der Vereinbarung festgelegte Weise.
5.1.2. Kontaktieren Sie den Verein, um eine Anmeldebestätigung und eine Spende des Vereins zu erhalten.
5.2. Der Wohltäter ist verpflichtet:
5.2.1. Machen Sie sich gründlich und sorgfältig mit allen Regeln und Bedingungen des Angebots vertraut und akzeptieren Sie diese bei der Zahlung einer Wohltätigkeitsspende sowie alle zusätzlichen Regeln, die die Beziehungen der Parteien gemäß dem Angebot regeln.
6. Ort und Bedingungen für den Erhalt von Spenden
6.1. Die öffentliche Spendensammlung erfolgt in jedem Land der Welt. Die unmittelbare Tätigkeit des Vereins im Zusammenhang mit der öffentlichen Sammlung von Spenden im Rahmen der Vereinbarung wird am Standort des Vereins ausgeübt.
6.2. Die öffentliche Sammlung von Spenden wird bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins fortgesetzt, es sei denn, der Verein bestimmt eine andere Frist.
7. Das Verfahren für eine wohltätige Spende.
7.1. Der Verein bietet dem Wohltäter die Möglichkeit, die wohltätige Spende per elektronischer Zahlung auf der Website zu begleichen, indem Gelder auf das Bankkonto des Vereins überwiesen werden. Der Gönner wählt das Zahlungsformat nach eigener Wahl: einmalig oder regelmäßig (mit der Möglichkeit, regelmäßige Zahlungen jederzeit zu stornieren).
7.2. Die Zahlung gilt als vom Gönner geleistet, sobald die Bank oder das Zahlungssystem die erfolgreiche Transaktion bestätigt hat. Alle mit der Überweisung der Spende verbundenen Kosten trägt der Gönner.
7.3. Die vom Wohltäter gezahlte wohltätige Spende ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.
8. Verfahren zur Verwendung gemeinnütziger Spenden:
8.1. Die im Rahmen der Vereinbarung gesammelten Wohltätigkeitsspenden werden gemäß den Zielen der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins verwendet.
Der Verein verfügt über gemeinnützige Spenden nach eigenem Ermessen. Wohltätigkeitsspenden, die der Verein erhält, sind nicht erstattungsfähig. Die Haftung der Parteien für Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder das Verfahren zur Verwendung von Wohltätigkeitsspenden richtet sich nach den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung.
8.2. Der Wohltäter hat das Recht, den Verwendungszweck der gemeinnützigen Spende zu kontrollieren. Kontrollmethoden: Senden von Anfrageschreiben des Stifters an die Adresse des Vereins mit Fragen zur Verwendung der Mittel. Entgegennahme von Antworten auf Anfrageschreiben des Vereins mit Angabe der Mittelverwendung.
9. Haftung der Parteien
9.1. Im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer im Angebot festgelegten Verpflichtungen tragen die Parteien die Verantwortung gemäß der geltenden Gesetzgebung der Ukraine und den Bedingungen dieses Angebots.
9.2. Der Verein ist nicht verantwortlich für die Handlungen/Unterlassungen Dritter, aufgrund derer der Verein seinen Verpflichtungen aus dem Angebot nicht nachkommen konnte.
10. Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten
10.1. Der Wohltäter bestätigt mit der Abgabe der Annahme, dass er mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten vertraut ist und dieser zustimmt.
10.2. Der Verein erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Gönners, um seinen Verpflichtungen gemäß dem Angebot und gemäß der geltenden Gesetzgebung nachzukommen.
10.3. Der Wohltäter erklärt sich damit einverstanden, dass ihm nach der Eingabe von Informationen über sich selbst während der Spende für wohltätige Zwecke und dem Abonnieren der Neuigkeiten des Vereins auf der Website Berichte über die Ergebnisse öffentlicher Versammlungen und die Verwendung von Spenden durch den Verein, Briefe und Nachrichten, einschließlich dieser, zugesandt werden können mit werblichem Charakter.
10.4. Der Verein verpflichtet sich, die E-Mail-Adresse und andere Informationen über Gönner nicht an Dritte weiterzugeben, außer in den Fällen, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.
10.5. Der Verein ist nicht verantwortlich für die Offenlegung personenbezogener Daten, die auf rechtswidrige Handlungen Dritter zurückzuführen sind oder für den Fall, dass eine solche Offenlegung mit Zustimmung des Wohltäters erfolgt.
11. Gültigkeit des Angebots. Das Verfahren zur Einführung von Änderungen und Ergänzungen
11.1. Das öffentliche Angebot wird ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung auf der Website wirksam und ist bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins gültig, es sei denn, der Verein legt eine andere Frist fest. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten auch für Ergänzungen (Änderungen) des Angebots.
11.2. Der Verein hat das Recht, die Bedingungen des öffentlichen Angebots ohne Zustimmung des Gönners zu ändern. Der Verein behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Angebots jederzeit und ohne Einschränkungen einseitig zu ändern, indem er eine neue Version des Angebots auf der Website veröffentlicht.
11.3. Der Wohltäter ist verpflichtet, Änderungen der Angebotsbedingungen unabhängig zu überwachen, indem er sich mit der aktuellen neuen (aktuellen) Ausgabe auf der Website vertraut macht.
12. Streitbeilegungsverfahren
12.1. Streitigkeiten und Kontroversen, die während der Ausführung des zu den Bedingungen des Angebots geschlossenen Wohltätigkeitsspendenvertrags entstehen, werden durch schriftliche Verhandlungen gelöst.
12.2. Die Reklamation wird der Vertragspartei innerhalb einer Frist von höchstens 10 (zehn) Kalendertagen ab dem Datum des Erscheinens der Kommentare, die die Grundlage für eine Streitigkeit oder Kontroverse bilden, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein vorgelegt . Die Reklamation wird innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen berücksichtigt, gerechnet ab dem Tag ihrer Zustellung an die Partei, an die sie gerichtet ist.
12.3. Gelingt es den Parteien nicht, in schriftlichen Verhandlungen eine Einigung zu erzielen, wird die entstandene Streitigkeit nach dem in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Verfahren behandelt.
12.4. Für alle anderen Angelegenheiten, die in diesem Angebot nicht vorgesehen sind, gelten für die Parteien die geltenden Rechtsvorschriften.
13. Höhere Gewalt
13.1. Die Parteien sind von der Verantwortung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus den Bedingungen des Angebots befreit, wenn die angegebene Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt und deren Folgen zurückzuführen ist, nämlich: Brände, Epidemien, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Krieg und Militäreinsätze, Streiks, Sabotage, Unfälle, Massenunruhen und Unruhen, Quarantänebeschränkungen, Handlungen staatlicher Behörden oder des Managements, internationale Sanktionen usw., die sich direkt auf die Erfüllung des Abkommens auswirken und nach dessen Ablauf eingetreten sind Abschluss. Gleichzeitig verlängert sich die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag um die Dauer der genannten Umstände und ihrer Folgen.
13.2. Die Partei, die ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen höherer Gewalt und deren Folgen nicht nachkommen kann, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb von 15 Tagen nach Beginn oder Ende dieser Umstände schriftlich zu benachrichtigen und Unterlagen vorzulegen Nachweis ihres Vorkommens und ihrer Verfügbarkeit.
13.3. Die unterlassene oder verspätete Benachrichtigung über Umstände höherer Gewalt entzieht der betreffenden Partei das Recht, sich auf die genannten Umstände als von der Haftung entbindend zu berufen. Eine Benachrichtigung des Vereins über den Eintritt höherer Gewalt ist unter anderem durch die Veröffentlichung entsprechender Informationen auf der Website möglich.
13.4. Das Vorliegen und die Dauer von Umständen höherer Gewalt werden durch Bescheinigungen bestätigt, die von autorisierten staatlichen Behörden ausgestellt wurden.
14. Informationen zum Verein:
Verein „International Bureau of Legal Assistance“
1220, Wien, Pilotengasse 118/12
Tel. +436643483748
E-Mail: ib.legalassistance@gmail.com
www.iblegalassistance.com
Rücknahme des Angebots ab 1. Mai 2023
Veröffentlicht auf der Website ab 01.05.2023
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